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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Boutique Destinations erstellt Reisepläne, die der Kunde durch eine schriftliche Bestätigung und Anzahlung auf den Reisepreis verbindlich annehmen kann. Grundlage für den von beiden Seiten unterschriebenen Reisevertrag sind der Reiseplan und die ergänzenden Informationen von Boutique Destinations für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Boutique Destinations hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseplan stehen.

1.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Boutique Destinations herausgegeben werden, sind für Boutique Destinations und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand des Reiseplanes oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Boutique Destinations gemacht wurden.

1.4 Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet), per Telefax oder schriftlich erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Boutique Destinations den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters zustande. Kann der ursprüngliche Reiseplan nur mit Abweichungen bestätigt werden, wird dies dem Kunden vor der Annahmeerklärung mitgeteilt. Bei dessen Einwilligung kommt der Reisevertrage auf Grundlage des modifizierten Reiseplanes zustande.

2. Bezahlung

2.1 Boutique Destinations erfüllt, gemäß §651 k V BGB die in der europäischen Union geltenden Anforderungen an Reiseveranstalter und Mittler zur Haftpflicht- und Insolvenzsicherung nach spanischem Recht (CICMA 4269). Für Rund- und massgeschneiderte Reisen wird bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Für die Buchung einzelner Bausteine ist in der Regel der Gesamtpreis bei Vertragsabschluss zu entrichten. Bei Bezahlung per Kreditkarte (via PayPal) werden Kosten, die das Finanzinstitut erhebt, dem Kunden berechnet (2%).

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Boutique Destinations berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

2.3 Bei der Buchung von Flügen tritt Boutique Destinations nur als Vermittler auf.

Der Beförderungsvertrag wird zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft direkt geschlossen. Für Flüge gelten daher die allg. Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften mit deren Storno- und Umbuchungsbedingungen, die abhängig vom gebuchten Tarif sind. Gerne gibt Boutique Destinations hierüber Auskunft. Der Betrag für den gebuchten Flug wird unmittelbar nach Festbuchung und daraufhin erfolgter Rechnungsstellung fällig.

3. Leistungsänderungen

3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Preiserhöhung

4.1 Boutique Destinations bleibt es vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Boutique Destinations verteuert hat. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Boutique Destinations den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Boutique Destinations in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von Boutique Destinations über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

Boutique Destinations behält sich vor, nach Erhalt des Buchungsformulars bzw. während der Bearbeitungsphase Änderungen einzelner Reiseleistungen je nach Verfügbarkeit bei Buchung vorzunehmen, da Boutique Destinations als Individualreiseveranstalter entsprechend der unterschiedlichen Reisedaten der Kunden keine Kontingente festhalten kann und jede Reise flexibel und individuell gebucht wird. Boutique Destinations behält sich bei Buchung von Upgrades/ höherwertigeren Leistungen die Erhöhung des Reisepreises vor, die dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes mitgeteilt wird.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Boutique Destinations unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Boutique Destinations den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Boutique Destinations, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3 Boutique Destinations hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

bis 21 Tage vor Reiseantritt 40%

ab 20 bis 14 Tage vor Reiseantritt 60%

ab 13 bis 8 Tage vor Reiseantritt 75%

ab 7 Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises

5.4 Boutique Destinations behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6. Umbuchungen

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bis 4 Wochen vor Reiseantritt dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Boutique Destinations ein Umbuchungsentgelt nach anfallende Mehrkosten erheben, die von Boutique Destinations konkret zu beziffern und zu belegen sind.

6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist von 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Boutique Destinations kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Boutique Destinations nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Boutique Destinations, so behält Boutique Destinations den Anspruch auf den Reisepreis; Boutique Destinations muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Boutique Destinations aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von Boutique Destinations von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Obliegenheiten des Kunden

9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet Boutique Destinations einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

9.2 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Boutique Destinations zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Boutique Destinations verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

9.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Boutique Destinations dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

9.4 Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schädengering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung von Boutique Destinations für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit Boutique Destinations für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2 Die deliktische Haftung von Boutique Destinations für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.3 Boutique Destinations haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Stopoverleistungen und andere Leistungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen (Drittleistungen) so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Boutique Destinations sind. Boutique Destinations haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs oder Organisationspflichten von Boutique Destinations ursächlich geworden ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Boutique Destinations unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

12.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Boutique Destinations Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Boutique Destinations die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem Ende der von uns gebuchten Reiseleistungen per Mail oder Post uns gegenüber geltend machen.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Boutique Destinations wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der

Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

15. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Boutique Destinations und das Rechtsverhältnis ingesamt findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Boutique Destinations im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16. Gerichtsstand

16.1 Der Kunde kann Boutique Destinations nur an dessen Sitz verklagen.

16.2 Für Klagen von Boutique Destinations gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Boutique Destinations vereinbart.

17. Datenschutz

Daten zur Person, die Boutique Destinations zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Allerdings – als Folge der internationalen Gesetzgebung - sind Fluggesellschaften verpflichtet, örtlichen Autoritäten im Zugang zu den Passagierdaten zu gewähren.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel)

Die Unwirksamkeit einzelner Reisevertragsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Boutique Destinations SL
C/ Maestro Alonso 22
28028 Madrid
Spanien

Handelsregister Madrid, Tomo 42.812, Folio 80, Hoja M-757002
Umsatzsteuernr.: B67643080

Geschäftsführer: Christian Schilling